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Logopädie

Falls Sie unter wiederkehrender Heiserkeit, rascher Stimmermüdung oder Engegefühl im Hals leiden und Ihre Stimme dem beruflichen oder privaten Alltag nicht gewachsen ist, sollten Sie sich in ärztliche Behandlung begeben.

Bei entsprechender Diagnose durch den behandelnden Arzt kann Ihnen eine Heilmittelverordnung für eine Stimmtherapie ausgestellt werden, die Sie in unserer Praxis durchführen können.

Ist meine Stimme gesund?

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Der Weg vom Arzt zum Logopäden

Der Arzt stellt zu Beginn eine „Erstverordnung“ aus, wenn er die Behandlungsbedürftigkeit für eine logopädische Therapie festgestellt hat.

Im Rahmen der logopädischen Befunderhebung wird eine Stimmklanganalyse durchgeführt und individuelle Therapieziele formuliert. Die Therapie wird auf der Grundlage eines Therapieplans durchgeführt und deren Verlauf schriftlich dokumentiert. Am Ende der Verordnung schreibt der Logopäde einen Bericht, aus dem der Behandlungsstand hervorgeht. Der Bericht geht an den verordnenden Arzt.

Der Arzt untersucht auf der Grundlage des Berichtes den Patienten erneut und stellt ggf. eine Folgeverordnung aus.


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Was kostet eine logopädische Behandlung?

Eine logopädische Behandlung ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kostenfrei und wird komplett von der Krankenkasse getragen. Ab dem 18. Lebensjahr müssen 10% der Behandlungskosten selbst übernommen werden. Diese Gebühr entfällt, wenn der/die PatientIn durch die Krankenkasse von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.

Bei privat versicherten Patienten wird zu Beginn der Behandlung ein Kostenvoranschlag über die durch die logopädische Therapie entstehenden Kosten erstellt. Nach Beendigung eines Behandlungsabschnitts erhält der Patient eine Rechnung. Abhängig vom Versicherungsstatus des Patienten werden die Kosten komplett oder teilweise von der Kasse zurückerstattet.


Quelle: dbl (Deutscher Bundesverband für Logopädie)